Kleinprojektefonds
Mit dem Kleinprojektefonds werden kleinregionale und lokale Initiativen gefördert insbesondere sog. „people to people“ Vorhaben. Grenzübergreifende Kontakte zwischenden BürgerInnen, Organisationen und Institutionen der Programmregion sollen verbessert werden. Die Mittel für den KPF-Fonds kommen aus dem Fördertopf der Gemeinschaftsinitiative INTERREG.
Was ist ein Kleinprojekt
Unter einem Kleinprojekt versteht man ein Projekt mit bis zu max. 25.000 Euro Gesamtkosten (Kosten beider Partner) und einem EFRE-Fördersatz von max. 60 % der zuschussfähigen Kosten.
Auch hier gilt, dass nur Projekte gefördert werden können, die einen nachhaltigen Effekt auf die Region besitzen und gemeinsam mit einem Partner grenzüberschreitend durchgeführt werden.
Antragstellung und Abwicklung
Der erste und wichtigste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit der Euregio Geschäftsstelle, wo ein umfassendes Beratungsgespräch mit den Projektpartnern geführt wird. Die zur Antragstellung relevanten Dokumente werden dem Projektwerber in digitaler Form ausgehändigt.
Der Antrag ist bei der Euregio Geschäftsstelle einzureichen. Hier gilt das Lead-Partner Prinzip. Einer der beiden Projektpartner übernimmt die Gesamtverantwortung und –koordination. Beim sog. Lead-Partner „laufen alle Fäden zusammen“. Grundsätzlich verpflichten sich beide Projektpartner das gesamte Projekt vorzufinanzieren. Lead-Partner und Projektpartner sollten mind. 10% der Gesamtkosten aus Eigenmitteln aufbringen.
Projektbeginn
Nach Eingang des Antrags in der Geschäftsstelle (Eingangsstempel) kann mit dem Projekt auf eigenes Risiko begonnen werden. Der Antrag wird anschließend dem Präsidium zur Beschlussfassung vorgelegt und bei einer Zustimmung die Fördervereinbarung ausgestellt. Nach Fertigstellung bzw. Projektende erfolgt die Belegsprüfung in der Euregio Geschäftsstelle. Sobald eine erfolgreiche Prüfung erfolgt ist, werden die EU-Mittel abgerufen und nach Eingang auf das Konto der Euregio Geschäftsstelle an den Lead-Partner ausbezahlt.

